Gesetzliche Leistungen

Gesetzliche Leistungen

In unserer heutigen Zeit ist leider fast alles mit unheimlich viel Bürokratie verbunden, nichts geht mehr einfach. Ein Antrag, der 20 Seiten umfasst, ist nicht gerade motivierend und vor allem nicht barrierefrei. Du nimmst dir trotzdem die Zeit, diesen auszufüllen, steckst ihn in einen Briefumschlag, klebst eine Briefmarke darauf und bringst ihn zur Post. Dieser Vorgang kann schon mal drei Stunden in Anspruch nehmen. Nach vier Wochen, im Optimalfall, dann endlich die Bewilligung. Und am Ende hast du 30 € mehr jeden Monat (Beispiel). Ist es das wirklich wert? Ja, das ist es!

Nachfolgend möchte ich dir zeigen, welche Leistungen dir als Mensch mit Behinderung unter gewissen Bedingungen zustehen und wozu du sie verwenden kannst. Vielleicht hast du ja bisher etwas übersehen!

Verhinderungspflege: Bei der Verhinderungspflege handelt es sich um eine Leistung der jeweiligen Pflegekasse. Sie soll zur kurzzeitigen Entlastung der pflegenden Person dienen und an eine Person gezahlt werden, die die Assistenz und Pflege stattdessen übernimmt, z.B. im Urlaub. Um diese Leistung beantragen zu können, muss der Pflegegrad mindestens schon ein halbes Jahr bestehen. Ab Pflegegrad 2 können jährlich 1.612 € über bis zu 42 Tagen beansprucht werden.

Kurzzeitpflege: Die Kurzzeitpflege finanziert einen kurzzeitig stationären Aufenthalt bei Erkrankung der Pflegeperson, oder wenn du, zur Stabilisierung deiner Gesundheit, ins Krankenhaus musst. Für den Anspruch auf Kurzzeitpflege benötigst du mindestens Pflegegrad 2. Die Höhe der Leistung beträgt bis zu 1.774 Euro für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr.

zusätzliche Betreuungsleistungen: Jeder, der in einen Pflegegrad eingestuft ist und in seinem Alltag eingeschränkt ist, kann zusätzliche Betreuungsleistungen beanspruchen. Auch dieser Zuschuss muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Das Geld kann für jede Art von pflegerischer Entlastung dienen.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Hast du einen Pflegegrad, hast du auch einen Anspruch auf bestimmte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die Krankenkasse übernimmt hier bis zu 40,00 € monatlich. Mit diesem Geld können bestimmte Artikel (Waschlappen, Seife, Feuchttücher etc.) in der Apotheke oder beim Spezialhändler erworben werden.

2 Comments

Rica

Hallo.

Ich finde deine Seite ganz klasse. Nur einen Punkt habe ich den ich sehr verwirrend finde .. bei der Verhinderungspflege so wie bei der kurzzeitpflege schreibst du das der Betrag sich nach dem Pflegegrad richtet nur irgendwie kann ich das nicht bestätigen da ich von Pflegegrad 3 auf 5 gerutscht bin und trotzdem immer den selben Betrag bei dieser Leistung bekomme wenn wir sie beantragen! Könntest du das vllt kurz erklären? ?

Liebe Grüße rica

 

    Lea

    Liebe Rica,
    bitte entschuldige die späte Rückantwort. Tatsächlich ist uns da ein Fehler unterlaufen, vielen Dank, dass du uns darauf hingewiesen hast. Verhinderungspflege kann ab Pflegegrad 2 beantragt werden, bis zu 42 Tage in Anspruch genommen werden. Höchstsumme sind 1.612 € im Jahr. Ähnliches gilt für die Kurzzeitpflege.
    Liebe Grüße
    Lea

     

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